§ 34 UMG (weggefallen)

Umweltmanagementgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 19.06.2013 bis 31.12.9999
§ 34 UMG (weggefallen) seit 19.06.2013 weggefallen.Paragraph 34,

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz, BGBl. Nr. 622/1995, und die Sektorenerweiterungsverordnung 1998, BGBl. II Nr. 350/1998, außer Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1995,, und die Sektorenerweiterungsverordnung 1998, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 350 aus 1998,, außer Kraft.

Stand vor dem 18.06.2013

In Kraft vom 08.08.2001 bis 18.06.2013
§ 34 UMG (weggefallen) seit 19.06.2013 weggefallen.Paragraph 34,

Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz, BGBl. Nr. 622/1995, und die Sektorenerweiterungsverordnung 1998, BGBl. II Nr. 350/1998, außer Kraft. Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Umweltgutachter- und Standorteverzeichnisgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 622 aus 1995,, und die Sektorenerweiterungsverordnung 1998, Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 350 aus 1998,, außer Kraft.

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