Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.
(2) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 sowie § 8, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2009, treten mit 1. September 2009 in Kraft.
(3) § 5a samt Überschrift in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(4) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 und § 8, jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 102/2019, treten mit 1. Dezember 2019 in Kraft.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 2001 in Kraft.
(2) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 sowie § 8, jeweils in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 85/2009, treten mit 1. September 2009 in Kraft.
(3) § 5a samt Überschrift in der Fassung des Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes 2018, BGBl. I Nr. 32/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.
(4) § 2 Abs. 1 und 6, § 4 und § 8, jeweils in der Fassung BGBl. I Nr. 102/2019, treten mit 1. Dezember 2019 in Kraft.