Anl. 1 TSG (weggefallen)

Tierseuchengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
Tierarten, deren Haltung zu melden ist

Rinder

Schweine

Schafe

Ziegen

Einhufer

Neuweltkamele

Wildwiederkäuer

Geflügel

Tiere der Aquakultur, ausgenommen Heimtiere*

Bienen

Hasenartige, ausgenommen Heimtiere*

*Heimtiere im Sinne dieser Bestimmung sind Tiere, die als Gefährten oder aus Interesse am Tier im Haushalt gehalten werden oder die für diesen Zweck bestimmt sind oder gezüchtet werden, sofern sie nicht als Nutztiere oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden und sofern sie nach ihrer Art für die Haltung als Heimtiere geeignet sindAnl. 1 TSG seit 30.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 01.01.2008 bis 30.06.2024
Tierarten, deren Haltung zu melden ist

Rinder

Schweine

Schafe

Ziegen

Einhufer

Neuweltkamele

Wildwiederkäuer

Geflügel

Tiere der Aquakultur, ausgenommen Heimtiere*

Bienen

Hasenartige, ausgenommen Heimtiere*

*Heimtiere im Sinne dieser Bestimmung sind Tiere, die als Gefährten oder aus Interesse am Tier im Haushalt gehalten werden oder die für diesen Zweck bestimmt sind oder gezüchtet werden, sofern sie nicht als Nutztiere oder zu anderen landwirtschaftlichen Zwecken gezüchtet oder gehalten werden und sofern sie nach ihrer Art für die Haltung als Heimtiere geeignet sindAnl. 1 TSG seit 30.06.2024 weggefallen.

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