§ 74 TSG (weggefallen)

Tierseuchengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
Die Geldstrafen sowie der Reinerlös verfallener Gegenstände fließen in den Staatsschatz§ 74 TSG seit 30.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 01.01.1910 bis 30.06.2024
Die Geldstrafen sowie der Reinerlös verfallener Gegenstände fließen in den Staatsschatz§ 74 TSG seit 30.06.2024 weggefallen.

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