§ 16 TSG (weggefallen)

Tierseuchengesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
Anzeigepflichtige Seuchen sind:

1.

Wutkrankheit;

2.

Maul- und Klauenseuche;

3.

Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche;

4.

Lungenseuche der Rinder;

5.

Rinderpest;

6.

Tuberkulose der Rinder;

7.

TSE bei Tieren (einschließlich BSE bei Rindern sowie Scrapie bei Schafen und Ziegen);

8.

Brucellose der Schafe und Ziegen;

9.

Pockenseuche der Schafe und Ziegen;

10.

Blauzungenkrankheit (Bluetongue);

11.

Rifttalfieber;

12.

Lumpy Skin Disease;

13.

Pest der kleinen Wiederkäuer;

14.

Klassische Schweinepest;

15.

Afrikanische Schweinepest;

16.

ansteckende Schweinelähmung;

17.

Brucellose der Schweine;

18.

Vesikuläre Virusseuche der Schweine;

19.

Aujeszky´sche Krankheit bei Hausschweinen;

20.

Rotz;

21.

Beschälseuche und Bläschenausschlag der Pferde;

22.

Räude der Pferde, der Esel, der Maultiere, der Maulesel, der Schafe und der Ziegen;

23.

alle Formen der Pferdeencephalomyelitis;

24.

Infektiöse Anämie;

25.

Pferdepest;

26.

Stomatitis vesikularis;

27.

Geflügelpest;

28.

Newcastle Disease;

29.

Geflügelcholera;

30.

Psittakose;

31.

VHS – virale hämorrhagische Septikämie;

32.

IHN – infektiöse hämatopoetische Nekrose;

33.

ISA – infektiöse Anämie der Salmoniden;

34.

Affenpocken;

35.

Ebola.

§ 16 TSG seit 30.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 01.01.2008 bis 30.06.2024
Anzeigepflichtige Seuchen sind:

1.

Wutkrankheit;

2.

Maul- und Klauenseuche;

3.

Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinderseuche;

4.

Lungenseuche der Rinder;

5.

Rinderpest;

6.

Tuberkulose der Rinder;

7.

TSE bei Tieren (einschließlich BSE bei Rindern sowie Scrapie bei Schafen und Ziegen);

8.

Brucellose der Schafe und Ziegen;

9.

Pockenseuche der Schafe und Ziegen;

10.

Blauzungenkrankheit (Bluetongue);

11.

Rifttalfieber;

12.

Lumpy Skin Disease;

13.

Pest der kleinen Wiederkäuer;

14.

Klassische Schweinepest;

15.

Afrikanische Schweinepest;

16.

ansteckende Schweinelähmung;

17.

Brucellose der Schweine;

18.

Vesikuläre Virusseuche der Schweine;

19.

Aujeszky´sche Krankheit bei Hausschweinen;

20.

Rotz;

21.

Beschälseuche und Bläschenausschlag der Pferde;

22.

Räude der Pferde, der Esel, der Maultiere, der Maulesel, der Schafe und der Ziegen;

23.

alle Formen der Pferdeencephalomyelitis;

24.

Infektiöse Anämie;

25.

Pferdepest;

26.

Stomatitis vesikularis;

27.

Geflügelpest;

28.

Newcastle Disease;

29.

Geflügelcholera;

30.

Psittakose;

31.

VHS – virale hämorrhagische Septikämie;

32.

IHN – infektiöse hämatopoetische Nekrose;

33.

ISA – infektiöse Anämie der Salmoniden;

34.

Affenpocken;

35.

Ebola.

§ 16 TSG seit 30.06.2024 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten