§ 6 TSG (weggefallen)

Tierseuchengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
Die Bestimmungen der §§ 4§ 6 TSG, 4a, 4b und 4c gelten auch hinsichtlich jener Staaten, mit denen zwischenstaatliche Übereinkommen (Tierseuchenübereinkommen) bestehen, sofern nicht in diesen Übereinkommen abweichende Vereinbarungen getroffen sind seit 30.06.2024 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 24.07.1954 bis 30.06.2024
Die Bestimmungen der §§ 4§ 6 TSG, 4a, 4b und 4c gelten auch hinsichtlich jener Staaten, mit denen zwischenstaatliche Übereinkommen (Tierseuchenübereinkommen) bestehen, sofern nicht in diesen Übereinkommen abweichende Vereinbarungen getroffen sind seit 30.06.2024 weggefallen.

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