§ 18 TGG (weggefallen)

Tiergesundheitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
§ 18 TGG seit 30.06.2024 weggefallen.Paragraph 18,

Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes sind im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ oder in den „Amtlichen Veterinärnachrichten des Bundeskanzleramtes“ oder im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 01.10.1999 bis 30.06.2024
§ 18 TGG seit 30.06.2024 weggefallen.Paragraph 18,

Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes sind im „Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich“ oder in den „Amtlichen Veterinärnachrichten des Bundeskanzleramtes“ oder im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ kundzumachen.

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