§ 17 TGG (weggefallen)

Tiergesundheitsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2024 bis 31.12.9999
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem ersten Tag des dritten auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(1a) § 15 tritt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001§ 17 TGG mit 1seit 30.06.2024 weggefallen. Jänner 2002 in Kraft.

(1b) § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 3 (Anm.: richtig: § 8 Abs. 3a) tritt in der Fassung des BGBl. I Nr. 142/2003 mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(1c) § 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(1d) Der § 7a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vom Tag seiner Kundmachung an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gemäß Abs. 1 in Wirksamkeit gesetzt werden.

Stand vor dem 30.06.2024

In Kraft vom 15.06.2018 bis 30.06.2024
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit dem ersten Tag des dritten auf die Kundmachung folgenden Monats in Kraft.

(1a) § 15 tritt in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 98/2001§ 17 TGG mit 1seit 30.06.2024 weggefallen. Jänner 2002 in Kraft.

(1b) § 7 Abs. 3 und § 8 Abs. 3 (Anm.: richtig: § 8 Abs. 3a) tritt in der Fassung des BGBl. I Nr. 142/2003 mit 1. Jänner 2004 in Kraft.

(1c) § 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 80/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(1d) Der § 7a samt Überschrift in der Fassung des 2. Materien-Datenschutz-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. 37/2018, tritt mit 25. Mai 2018 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits vom Tag seiner Kundmachung an erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen aber frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes gemäß Abs. 1 in Wirksamkeit gesetzt werden.

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