§ 28 StGrenzG Abgrenzung gegen andere Rechtsvorschriften

Staatsgrenzgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.01.1974 bis 31.12.9999

Durch dieses Bundesgesetz werden das Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968, mit Ausnahme der §§ 5 und 25, das Zollgesetz 1955, BGBl. Nr. 129, und das Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423, nicht berührt.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.01.1974 bis 31.12.9999

Durch dieses Bundesgesetz werden das Vermessungsgesetz, BGBl. Nr. 306/1968, mit Ausnahme der §§ 5 und 25, das Zollgesetz 1955, BGBl. Nr. 129, und das Grenzkontrollgesetz 1969, BGBl. Nr. 423, nicht berührt.

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