Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die vom Österreichischen Sparkassen- und Giroverbands hat die Gründungsversammlung einzuberufen. Mit der Errichtung des Prüfungsverbands sind der Österreichische Sparkassen- und Giroverband und der Alpenländischevom Alpenländischen Sparkassen- und Giroverband aufgelöst; ihr Vermögen geht durch Gesamtrechtsnachfolge auf denübernommenen Verpflichtungen für Arbeitnehmer sowie für Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Österreichischen Sparkassenverbandes, die nicht in ein Dienstverhältnis zum Prüfungsverband übereintreten bzw. diesem zugerechnet werden, sind von allen Sparkassen in dem zum 31. Dezember 1978 bestehenden Ausmaß anteilig im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme zum 31. Dezember 1978 als Haftungsverpflichtung zu übernehmen.
Die vom Österreichischen Sparkassen- und Giroverbands hat die Gründungsversammlung einzuberufen. Mit der Errichtung des Prüfungsverbands sind der Österreichische Sparkassen- und Giroverband und der Alpenländischevom Alpenländischen Sparkassen- und Giroverband aufgelöst; ihr Vermögen geht durch Gesamtrechtsnachfolge auf denübernommenen Verpflichtungen für Arbeitnehmer sowie für Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Österreichischen Sparkassenverbandes, die nicht in ein Dienstverhältnis zum Prüfungsverband übereintreten bzw. diesem zugerechnet werden, sind von allen Sparkassen in dem zum 31. Dezember 1978 bestehenden Ausmaß anteilig im Verhältnis zu ihrer Bilanzsumme zum 31. Dezember 1978 als Haftungsverpflichtung zu übernehmen.