§ 5 BZG

Sonn- und Feiertags-Betriebszeitengesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1984 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Gesetz vom 16. Jänner 1895, RGBl. Nr. 21, betreffend die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe im Gewerbebetriebe in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 156/1958, soweit es noch in Geltung steht und diesem Bundesgesetz unterliegende Tätigkeiten betrifft, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.1984 bis 31.12.9999

Mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes tritt das Gesetz vom 16. Jänner 1895, RGBl. Nr. 21, betreffend die Regelung der Sonn- und Feiertagsruhe im Gewerbebetriebe in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 156/1958, soweit es noch in Geltung steht und diesem Bundesgesetz unterliegende Tätigkeiten betrifft, außer Kraft.

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