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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Eine später erlangte Erbfähigkeit gibt kein Recht, Anderen das zu entziehen, was ihnen bereits rechtmäßig angefallen istMit dem Tod setzt die Verlassenschaft als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort.
Eine später erlangte Erbfähigkeit gibt kein Recht, Anderen das zu entziehen, was ihnen bereits rechtmäßig angefallen istMit dem Tod setzt die Verlassenschaft als juristische Person die Rechtsposition des Verstorbenen fort.