§ 32 SeilbG 2003

Seilbahngesetz 2003

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2018 bis 31.12.9999

BauentwürfeMit dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung sind der Behörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens,Bauentwürfe in vierfacher Ausfertigung vorzulegen. Die Behörde kann dem Antragsteller die Vorlage weiterer Gleichstücke des Bauentwurfes oder einzelner Beilagen auftragen.

Stand vor dem 30.11.2018

In Kraft vom 14.11.2007 bis 30.11.2018

BauentwürfeMit dem Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung sind der Behörde im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens,Bauentwürfe in vierfacher Ausfertigung vorzulegen. Die Behörde kann dem Antragsteller die Vorlage weiterer Gleichstücke des Bauentwurfes oder einzelner Beilagen auftragen.

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