§ 611 ABGB

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Die Reihe, in welcherWenn die fideicommissarischen Erben auf einander folgen sollen, wird, wenn sie AlleNacherben Zeitgenossen des Erblassersletztwillig Verfügenden sind, gar nicht beschränkt,kann er sie kann sich auf den Drittenohne zahlenmäßige Beschränkung als Nacherben einsetzen. Zeitgenossen sind natürliche Personen, Vierten und noch weiter ausdehnendie zum Zeitpunkt der Errichtung der Nacherbschaft bereits gezeugt (§ 22) oder geboren sind.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Die Reihe, in welcherWenn die fideicommissarischen Erben auf einander folgen sollen, wird, wenn sie AlleNacherben Zeitgenossen des Erblassersletztwillig Verfügenden sind, gar nicht beschränkt,kann er sie kann sich auf den Drittenohne zahlenmäßige Beschränkung als Nacherben einsetzen. Zeitgenossen sind natürliche Personen, Vierten und noch weiter ausdehnendie zum Zeitpunkt der Errichtung der Nacherbschaft bereits gezeugt (§ 22) oder geboren sind.