Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Reihe, in welcherWenn die fideicommissarischen Erben auf einander folgen sollen, wird, wenn sie AlleNacherben Zeitgenossen des Erblassersletztwillig Verfügenden sind, gar nicht beschränkt,kann er sie kann sich auf den Drittenohne zahlenmäßige Beschränkung als Nacherben einsetzen. Zeitgenossen sind natürliche Personen, Vierten und noch weiter ausdehnendie zum Zeitpunkt der Errichtung der Nacherbschaft bereits gezeugt (§ 22) oder geboren sind.
Die Reihe, in welcherWenn die fideicommissarischen Erben auf einander folgen sollen, wird, wenn sie AlleNacherben Zeitgenossen des Erblassersletztwillig Verfügenden sind, gar nicht beschränkt,kann er sie kann sich auf den Drittenohne zahlenmäßige Beschränkung als Nacherben einsetzen. Zeitgenossen sind natürliche Personen, Vierten und noch weiter ausdehnendie zum Zeitpunkt der Errichtung der Nacherbschaft bereits gezeugt (§ 22) oder geboren sind.