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Die KommAustria hat dem Bundeskanzler in einem schriftlichen Bericht die für die Förderungsvergabe maßgeblichen Gründe darzulegen§ 11 PubFG (weggefallen) seit 16.07.2010 weggefallen. Der Bundeskanzler hat den Förderbericht dem Hauptausschuss des Nationalrates jährlich, spätestens bis 31. März des folgenden Haushaltsjahres, vorzulegen.
Die KommAustria hat dem Bundeskanzler in einem schriftlichen Bericht die für die Förderungsvergabe maßgeblichen Gründe darzulegen§ 11 PubFG (weggefallen) seit 16.07.2010 weggefallen. Der Bundeskanzler hat den Förderbericht dem Hauptausschuss des Nationalrates jährlich, spätestens bis 31. März des folgenden Haushaltsjahres, vorzulegen.