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Vermacht der Erblasser Eine oder mehrere(1) Wenn hingegen solche Sachen von gewisser Gattungnach dem Willen des Verstorbenen nicht ausdrücklich aus seinem Eigenthume,Eigentum stammen sollen und es finden sich dergleichen nicht in der Verlassenschaft; so muß befinden, muss sie der Erbe sie dem LegatarVermächtnisnehmer in einer, dessen Stande und Bedürfnissen angemessenen,entsprechenden Eigenschaft verschaffen. Das Legat einer Summe Geldes verbindet
(2) Ein Geldvermächtnis verpflichtet den Erben zur Zahlung derselben,der bestimmten Summe ohne Rücksicht darauf, ob bares GeldBargeld in der Verlassenschaft vorhanden seyist oder nicht.
Vermacht der Erblasser Eine oder mehrere(1) Wenn hingegen solche Sachen von gewisser Gattungnach dem Willen des Verstorbenen nicht ausdrücklich aus seinem Eigenthume,Eigentum stammen sollen und es finden sich dergleichen nicht in der Verlassenschaft; so muß befinden, muss sie der Erbe sie dem LegatarVermächtnisnehmer in einer, dessen Stande und Bedürfnissen angemessenen,entsprechenden Eigenschaft verschaffen. Das Legat einer Summe Geldes verbindet
(2) Ein Geldvermächtnis verpflichtet den Erben zur Zahlung derselben,der bestimmten Summe ohne Rücksicht darauf, ob bares GeldBargeld in der Verlassenschaft vorhanden seyist oder nicht.