Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Vermächtniß(1) Der Vermächtnisnehmer kann die Erfüllung des Vermächtnisses einer bestimmten Sache kann von dem Legatar, wenn es in Einer oder in verschiedenen Anordnungen wiederholt wird, nicht zugleich in Natur, und dem WertheWert nach verlangt werdenverlangen, auch wenn der Verstorbene ihm diese Sache mehrfach, sei dies in einer oder in mehreren letztwilligen Verfügungen, vermacht hat. Andere Vermächtnisse, ob sie gleichdie eine Sache der nähmlichenderselben Art oder den nähmlichendenselben Betrag enthaltenbetreffen, gebühren dem LegatarVermächtnisnehmer im Zweifel so oft, alswie sie wiederhohlt worden sindder Verstorbene wiederholt hat.
(2) Wie beim Gattungsvermächtnis kann auch einem Erben, Vermächtnisnehmer oder Dritten die Wahl überlassen werden, aus mehreren bestimmten Sachen auszuwählen.
Das Vermächtniß(1) Der Vermächtnisnehmer kann die Erfüllung des Vermächtnisses einer bestimmten Sache kann von dem Legatar, wenn es in Einer oder in verschiedenen Anordnungen wiederholt wird, nicht zugleich in Natur, und dem WertheWert nach verlangt werdenverlangen, auch wenn der Verstorbene ihm diese Sache mehrfach, sei dies in einer oder in mehreren letztwilligen Verfügungen, vermacht hat. Andere Vermächtnisse, ob sie gleichdie eine Sache der nähmlichenderselben Art oder den nähmlichendenselben Betrag enthaltenbetreffen, gebühren dem LegatarVermächtnisnehmer im Zweifel so oft, alswie sie wiederhohlt worden sindder Verstorbene wiederholt hat.
(2) Wie beim Gattungsvermächtnis kann auch einem Erben, Vermächtnisnehmer oder Dritten die Wahl überlassen werden, aus mehreren bestimmten Sachen auszuwählen.