Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Wenn der ErblasserVerstorbene einer Person eine Summe schuldig istden gleichen Betrag vermacht hat, undden er ihr eine gleiche Summe vermacht; sogeschuldet hat, wird nicht vermuthetvermutet, daßdass er die Schuld mit dem Vermächtnisse habe tilgen wollen. Der Erbe bezahlt in diesem Falle die Summe doppelt; ein Mahl als Schuld, und dann als VermächtnißVermächtnis erfüllen wollte.
Wenn der ErblasserVerstorbene einer Person eine Summe schuldig istden gleichen Betrag vermacht hat, undden er ihr eine gleiche Summe vermacht; sogeschuldet hat, wird nicht vermuthetvermutet, daßdass er die Schuld mit dem Vermächtnisse habe tilgen wollen. Der Erbe bezahlt in diesem Falle die Summe doppelt; ein Mahl als Schuld, und dann als VermächtnißVermächtnis erfüllen wollte.