Pfandbriefstelle-Gesetz (PfBrStG) Fundstelle (weggefallen)

Pfandbriefstelle-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 06.05.2020 bis 31.12.9999
Bundesgesetz über die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken (Pfandbriefstelle-Gesetz (PfBrStG)StF: BGBl. I Nr. 45/2004 (NR: GP XXII RV 392 AB 430 S. 56. BR: AB 7017 S. 707.)

Anmerkung

Das Pfandbriefstelle-Gesetz wurde in Artikel I des BGBl. I Nr. 45/2004 kundgemacht Fundstelle seit 05.05.2020 weggefallen.

Stand vor dem 05.05.2020

In Kraft vom 01.05.2004 bis 05.05.2020
Bundesgesetz über die Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken (Pfandbriefstelle-Gesetz (PfBrStG)StF: BGBl. I Nr. 45/2004 (NR: GP XXII RV 392 AB 430 S. 56. BR: AB 7017 S. 707.)

Anmerkung

Das Pfandbriefstelle-Gesetz wurde in Artikel I des BGBl. I Nr. 45/2004 kundgemacht Fundstelle seit 05.05.2020 weggefallen.

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