§ 11b PfandbriefG (weggefallen)

Pfandbriefgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 08.07.2022 bis 31.12.9999
§ 11b PfandbriefG seit 07.07.2022 weggefallen.Paragraph 11 b,

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Stand vor dem 07.07.2022

In Kraft vom 01.06.2005 bis 07.07.2022
§ 11b PfandbriefG seit 07.07.2022 weggefallen.Paragraph 11 b,

Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht anderes angeordnet ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten