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(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. August 1997 in Kraft.
(2) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 3/2000 tritt mit 1. August 1997 in Kraft.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. August 1997 in Kraft.
(2) § 4 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 3/2000 tritt mit 1. August 1997 in Kraft.