§ 1 PatVG Anwendungsbereich

Patientenverfügungs-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 16.01.2019 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen.
  2. (2)Absatz 2Eine Patientenverfügung kann verbindlich oder für die Ermittlung des Patientenwillens beachtlich sein.
  3. (2)Absatz 2Eine Patientenverfügung kann den Willen eines Patienten, eine medizinische Behandlung abzulehnen, verbindlich festlegen (§ 6). Im Übrigen ist jede vorliegende Patientenverfügung der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen (§ 8).Eine Patientenverfügung kann den Willen eines Patienten, eine medizinische Behandlung abzulehnen, verbindlich festlegen (Paragraph 6,). Im Übrigen ist jede vorliegende Patientenverfügung der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen (Paragraph 8,).
  4. (3)Absatz 3Die Voraussetzungen, das Bestehen, der Umfang, die Wirkungen, die Änderung und die Beendigung einer Patientenverfügung richten sich für Behandlungen in Österreich nach österreichischem Recht.

Stand vor dem 15.01.2019

In Kraft vom 01.06.2006 bis 15.01.2019
  1. (1)Absatz einsDieses Bundesgesetz regelt die Voraussetzungen und die Wirksamkeit von Patientenverfügungen.
  2. (2)Absatz 2Eine Patientenverfügung kann verbindlich oder für die Ermittlung des Patientenwillens beachtlich sein.
  3. (2)Absatz 2Eine Patientenverfügung kann den Willen eines Patienten, eine medizinische Behandlung abzulehnen, verbindlich festlegen (§ 6). Im Übrigen ist jede vorliegende Patientenverfügung der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen (§ 8).Eine Patientenverfügung kann den Willen eines Patienten, eine medizinische Behandlung abzulehnen, verbindlich festlegen (Paragraph 6,). Im Übrigen ist jede vorliegende Patientenverfügung der Ermittlung des Patientenwillens zu Grunde zu legen (Paragraph 8,).
  4. (3)Absatz 3Die Voraussetzungen, das Bestehen, der Umfang, die Wirkungen, die Änderung und die Beendigung einer Patientenverfügung richten sich für Behandlungen in Österreich nach österreichischem Recht.

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