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Reicht die Verlassenschaft nicht zur BezahlungZahlung der Schulden, und anderer pflichtmäßigenpflichtmäßiger Auslagen, und sowie zur BerichtigungLeistung aller Vermächtnisse nicht zu;aus, so leidenerleiden die LegatareVermächtnisnehmer bei beschränkter Haftung der Erben (§ 802) einen verhältnißmäßigenverhältnismäßigen Abzug. Daher ist derDer beschränkt haftende Erbe kann, so lange eine solche Gefahr obwaltetbesteht, die Vermächtnisse ohneauch nur gegen Sicherstellung zu berichtigen nicht schuldigleisten.
Reicht die Verlassenschaft nicht zur BezahlungZahlung der Schulden, und anderer pflichtmäßigenpflichtmäßiger Auslagen, und sowie zur BerichtigungLeistung aller Vermächtnisse nicht zu;aus, so leidenerleiden die LegatareVermächtnisnehmer bei beschränkter Haftung der Erben (§ 802) einen verhältnißmäßigenverhältnismäßigen Abzug. Daher ist derDer beschränkt haftende Erbe kann, so lange eine solche Gefahr obwaltetbesteht, die Vermächtnisse ohneauch nur gegen Sicherstellung zu berichtigen nicht schuldigleisten.