§ 692 ABGB Recht des Erben, wenn die Lasten die Verlassenschaft übersteigen

Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2017 bis 31.12.9999

Reicht die Verlassenschaft nicht zur BezahlungZahlung der Schulden, und anderer pflichtmäßigenpflichtmäßiger Auslagen, und sowie zur BerichtigungLeistung aller Vermächtnisse nicht zu;aus, so leidenerleiden die LegatareVermächtnisnehmer bei beschränkter Haftung der Erben (§ 802) einen verhältnißmäßigenverhältnismäßigen Abzug. Daher ist derDer beschränkt haftende Erbe kann, so lange eine solche Gefahr obwaltetbesteht, die Vermächtnisse ohneauch nur gegen Sicherstellung zu berichtigen nicht schuldigleisten.

Stand vor dem 31.12.2016

In Kraft vom 01.01.1812 bis 31.12.2016

Reicht die Verlassenschaft nicht zur BezahlungZahlung der Schulden, und anderer pflichtmäßigenpflichtmäßiger Auslagen, und sowie zur BerichtigungLeistung aller Vermächtnisse nicht zu;aus, so leidenerleiden die LegatareVermächtnisnehmer bei beschränkter Haftung der Erben (§ 802) einen verhältnißmäßigenverhältnismäßigen Abzug. Daher ist derDer beschränkt haftende Erbe kann, so lange eine solche Gefahr obwaltetbesteht, die Vermächtnisse ohneauch nur gegen Sicherstellung zu berichtigen nicht schuldigleisten.