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Nicht unter das Grundangebot im Sinne des § 7 fallen sonstige, nicht durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie, durch Länder oder Gemeinden finanzierte Leistungen. Nicht unter das Grundangebot im Sinne des Paragraph 7, fallen sonstige, nicht durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie, durch Länder oder Gemeinden finanzierte Leistungen.
Nicht unter das Grundangebot im Sinne des § 7 fallen sonstige, nicht durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie, durch Länder oder Gemeinden finanzierte Leistungen. Nicht unter das Grundangebot im Sinne des Paragraph 7, fallen sonstige, nicht durch die Bundesministerin bzw. den Bundesminister für WissenschaftVerkehr, Innovation und VerkehrTechnologie, durch Länder oder Gemeinden finanzierte Leistungen.