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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Nothwegedienstbarkeiten Notwegedienstbarkeiten sind im Falle einer Zwangsveräußerung des dienstbaren Gutes als eine Last dieses Gutes aufrechtzuerhalten und an den neuen ErwerberFall der Zwangsversteigerung der belasteten Liegenschaft vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreisdas Meistbot zu überweisenübernehmen.
Nothwegedienstbarkeiten Notwegedienstbarkeiten sind im Falle einer Zwangsveräußerung des dienstbaren Gutes als eine Last dieses Gutes aufrechtzuerhalten und an den neuen ErwerberFall der Zwangsversteigerung der belasteten Liegenschaft vom Ersteher ohne Anrechnung auf den Kaufpreisdas Meistbot zu überweisenübernehmen.