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Die Sachverständigen sind vor BeginnLeistungsfrist für die Zahlung der Erhebung in EidEntschädigung beträgt vier Wochen ab Rechtskraft des Beschlusses. Sofern dies aber für den Eigentümer der notleidenden Liegenschaft eine besondere Härte nach sich zieht, kann das Gericht auf seinen Antrag die Leistungsfrist auf bis zu nehmen, falls nicht auf die Beeidigung von allen Parteien verzichtet wirddrei Jahre ab Rechtskraft des Beschlusses verlängern.
Dieselben haben nach genauer Prüfung In diesem Fall hat das Gericht eine angemessene Verzinsung der Sachlage ihr Gutachten über den einzuräumenden Nothweg und über die zu leistende Entschädigung abzugebenfestzusetzen.
Die Sachverständigen sind vor BeginnLeistungsfrist für die Zahlung der Erhebung in EidEntschädigung beträgt vier Wochen ab Rechtskraft des Beschlusses. Sofern dies aber für den Eigentümer der notleidenden Liegenschaft eine besondere Härte nach sich zieht, kann das Gericht auf seinen Antrag die Leistungsfrist auf bis zu nehmen, falls nicht auf die Beeidigung von allen Parteien verzichtet wirddrei Jahre ab Rechtskraft des Beschlusses verlängern.
Dieselben haben nach genauer Prüfung In diesem Fall hat das Gericht eine angemessene Verzinsung der Sachlage ihr Gutachten über den einzuräumenden Nothweg und über die zu leistende Entschädigung abzugebenfestzusetzen.