§ 28 MTD-G (weggefallen)

MTD-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Personen, die die Diplomprüfung mit Erfolg abgelegt haben, erhalten ein Diplom. Dieses hat die Tätigkeit, für die es gilt, sowie die der betreffenden Person zukommende Berufsbezeichnung§ 28 MTD-G (§ 10weggefallen) anzuführenseit 01.01.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.12.2018
Personen, die die Diplomprüfung mit Erfolg abgelegt haben, erhalten ein Diplom. Dieses hat die Tätigkeit, für die es gilt, sowie die der betreffenden Person zukommende Berufsbezeichnung§ 28 MTD-G (§ 10weggefallen) anzuführenseit 01.01.2019 weggefallen.

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