§ 24 MTD-G (weggefallen)

MTD-Gesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Ausbildung für den orthoptischen Dienst dauert drei Jahre§ 24 MTD-G (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:

1.

Erste Hilfe und Verbandslehre;

2.

Anatomie;

3.

Physiologie;

4.

Pathologie;

5.

Hygiene und Umweltschutz;

6.

Physik, insbesondere Optik und Brillenlehre;

7.

Gerätekunde und -pflege;

8.

Formen und Behandlung des Schielens;

9.

Theoretische Grundlagen der orthoptischen und pleoptischen Untersuchung und Behandlung;

10.

Kinderheilkunde, Pädagogik und Psychologie des Kindes;

11.

Grundzüge der Arzneimittellehre;

12.

Grundzüge der Anästehsie;

13.

Ophthalmologische Untersuchungsmethoden (außer orthoptischen und pleoptischen) einschließlich Perimetrie;

14.

Physiologische, optische und praktische Grundlagen der Kontaktlinsenanpassung;

15.

Neurologie und Neuroophthalmologie;

16.

Theoretische und praktische Grundlagen der Behandlung organisch Sehgeschädigter einschließlich der Anpassung von vergrößernden Sehhilfen;

17.

Bilddokumentation;

18.

Berufskunde und Berufsethik;

19.

Psychologie;

20.

Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;

21.

Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;

22.

Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;

23.

Medizinisches Englisch;

24.

Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.12.2018
Die Ausbildung für den orthoptischen Dienst dauert drei Jahre§ 24 MTD-G (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:

1.

Erste Hilfe und Verbandslehre;

2.

Anatomie;

3.

Physiologie;

4.

Pathologie;

5.

Hygiene und Umweltschutz;

6.

Physik, insbesondere Optik und Brillenlehre;

7.

Gerätekunde und -pflege;

8.

Formen und Behandlung des Schielens;

9.

Theoretische Grundlagen der orthoptischen und pleoptischen Untersuchung und Behandlung;

10.

Kinderheilkunde, Pädagogik und Psychologie des Kindes;

11.

Grundzüge der Arzneimittellehre;

12.

Grundzüge der Anästehsie;

13.

Ophthalmologische Untersuchungsmethoden (außer orthoptischen und pleoptischen) einschließlich Perimetrie;

14.

Physiologische, optische und praktische Grundlagen der Kontaktlinsenanpassung;

15.

Neurologie und Neuroophthalmologie;

16.

Theoretische und praktische Grundlagen der Behandlung organisch Sehgeschädigter einschließlich der Anpassung von vergrößernden Sehhilfen;

17.

Bilddokumentation;

18.

Berufskunde und Berufsethik;

19.

Psychologie;

20.

Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;

21.

Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;

22.

Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;

23.

Medizinisches Englisch;

24.

Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten