§ 20 MTD-G (weggefallen)

MTD-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Die Ausbildung für den radiologisch-technischen Dienst dauert drei Jahre§ 20 MTD-G (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:

1.

Erste Hilfe und Verbandslehre;

2.

Anatomie;

3.

Physiologie;

4.

Pathologie;

5.

Hygiene und Umweltschutz;

6.

Chemie, Laborkunde;

7.

Grundlagen der Pharmakologie;

8.

Strahlenbiologie;

9.

Allgemeine Physik;

10.

Strahlenphysik;

11.

Strahlenschutzausbildung;

12.

Allgemeine Photographie;

13.

Radiologische Photographie;

14.

Projektionslehre;

15.

Aufnahmetechnik und Bildanalyse: diagnostische Radiologie, Orthopädie, Pädiatrie, Unfallchirurgie einschließlich intraoperative Aufnahmetechnik;

16.

Radiologische Verfahren mit digitaler Bildverarbeitung sowie andere bildgebende Verfahren;

17.

Kontrastmittellehre, Vorbereitung und Methodik diagnostischer und interventioneller Verfahren, einschließlich Instrumentenurkunde;

18.

Nuklearmedizin, Radiopharmazeutik;

19.

Strahlentherapie;

20.

Apparatekunde: diagnostische Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie;

21.

Berufskunde und Berufsethik;

22.

Psychologie;

23.

Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;

24.

Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;

25.

Medizinisches Englisch;

26.

Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;

27.

Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege;

28.

Qualitätssicherung.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.12.2018
Die Ausbildung für den radiologisch-technischen Dienst dauert drei Jahre§ 20 MTD-G (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:

1.

Erste Hilfe und Verbandslehre;

2.

Anatomie;

3.

Physiologie;

4.

Pathologie;

5.

Hygiene und Umweltschutz;

6.

Chemie, Laborkunde;

7.

Grundlagen der Pharmakologie;

8.

Strahlenbiologie;

9.

Allgemeine Physik;

10.

Strahlenphysik;

11.

Strahlenschutzausbildung;

12.

Allgemeine Photographie;

13.

Radiologische Photographie;

14.

Projektionslehre;

15.

Aufnahmetechnik und Bildanalyse: diagnostische Radiologie, Orthopädie, Pädiatrie, Unfallchirurgie einschließlich intraoperative Aufnahmetechnik;

16.

Radiologische Verfahren mit digitaler Bildverarbeitung sowie andere bildgebende Verfahren;

17.

Kontrastmittellehre, Vorbereitung und Methodik diagnostischer und interventioneller Verfahren, einschließlich Instrumentenurkunde;

18.

Nuklearmedizin, Radiopharmazeutik;

19.

Strahlentherapie;

20.

Apparatekunde: diagnostische Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie;

21.

Berufskunde und Berufsethik;

22.

Psychologie;

23.

Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;

24.

Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;

25.

Medizinisches Englisch;

26.

Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;

27.

Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege;

28.

Qualitätssicherung.

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