§ 18 MTD-G (weggefallen)

MTD-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
§ 18 MTD-G (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen.Paragraph 18,

Die Ausbildung für den physiotherapeutischen Dienst dauert drei Jahre. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:

  1. 1.Ziffer einsErste Hilfe und Verbandslehre;
  2. 2.Ziffer 2Anatomie;
  3. 3.Ziffer 3Physiologie;
  4. 4.Ziffer 4Pathologie;
  5. 5.Ziffer 5Hygiene und Umweltschutz;
  6. 6.Ziffer 6Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin, Sportmedizin, Geriatrie;
  7. 7.Ziffer 7Physikalische Medizin, sowie Grundlagen der physikalischen Diagnostik;
  8. 8.Ziffer 8Bewegungslehre einschließlich Biomechanik sowie Trainingslehre und deren Anwendung im Aufbautraining;
  9. 9.Ziffer 9Mechanotherapie: Bewegungstherapie (Heilgymnastik, Kinesitherapie) mit allen bewegungstherapeutischen Konzepten und Techniken sowie Perzeptionsschulung manuelle Therapie der Gelenke, Atemtherapie, alle Arten von Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen und Ultraschalltherapie unter besonderer Berücksichtigung der physiotherapeutischen Befunderhebung, der Erstellung der Therapieziele, der Auswahl der Therapiemaßnahmen, deren Durchführung und Evaluierung sowie der Dokumentation, im Hinblick auf den mechanotheraptischen Arbeitsbereich in Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation;
  10. 10.Ziffer 10Praktische Durchführung der Thermo-, Elektro-, Photo-, Hydro- und Balneotherapie und Mitwirkung bei der physikalischen Diagnostik;
  11. 11.Ziffer 11Anwendung aller physiotherapeutischen Maßnahmen in den Bereichen der Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation an Patienten auf den Gebieten Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Sportmedizin, Geriatrie und Onkologie;
  12. 12.Ziffer 12Körperschulung mit gruppenorientierter Bewegungsarbeit (Saalturnen, Leichtathletik, Spiele, Schwimmen, Schilauf usw.);
  13. 13.Ziffer 13Methodik der Leitung von körperlichen Übungen für größere Gruppen;
  14. 14.Ziffer 14Rehabilitation;
  15. 15.Ziffer 15Grundzüge der Ergotherapie;
  16. 16.Ziffer 16Berufskunde und Berufsethik;
  17. 17.Ziffer 17Soziologie und Psychologie;
  18. 18.Ziffer 18Pädagogik und Gesprächsführung;
  19. 19.Ziffer 19Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;
  20. 20.Ziffer 20Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;
  21. 21.Ziffer 21Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;
  22. 22.Ziffer 22Medizinisches Englisch;
  23. 23.Ziffer 23Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.12.2018
§ 18 MTD-G (weggefallen) seit 01.01.2019 weggefallen.Paragraph 18,

Die Ausbildung für den physiotherapeutischen Dienst dauert drei Jahre. Sie umfaßt eine theoretische und praktische Ausbildung insbesondere auf nachstehend angeführten Gebieten:

  1. 1.Ziffer einsErste Hilfe und Verbandslehre;
  2. 2.Ziffer 2Anatomie;
  3. 3.Ziffer 3Physiologie;
  4. 4.Ziffer 4Pathologie;
  5. 5.Ziffer 5Hygiene und Umweltschutz;
  6. 6.Ziffer 6Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin, Sportmedizin, Geriatrie;
  7. 7.Ziffer 7Physikalische Medizin, sowie Grundlagen der physikalischen Diagnostik;
  8. 8.Ziffer 8Bewegungslehre einschließlich Biomechanik sowie Trainingslehre und deren Anwendung im Aufbautraining;
  9. 9.Ziffer 9Mechanotherapie: Bewegungstherapie (Heilgymnastik, Kinesitherapie) mit allen bewegungstherapeutischen Konzepten und Techniken sowie Perzeptionsschulung manuelle Therapie der Gelenke, Atemtherapie, alle Arten von Heilmassagen, Reflexzonentherapien, Lymphdrainagen und Ultraschalltherapie unter besonderer Berücksichtigung der physiotherapeutischen Befunderhebung, der Erstellung der Therapieziele, der Auswahl der Therapiemaßnahmen, deren Durchführung und Evaluierung sowie der Dokumentation, im Hinblick auf den mechanotheraptischen Arbeitsbereich in Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation;
  10. 10.Ziffer 10Praktische Durchführung der Thermo-, Elektro-, Photo-, Hydro- und Balneotherapie und Mitwirkung bei der physikalischen Diagnostik;
  11. 11.Ziffer 11Anwendung aller physiotherapeutischen Maßnahmen in den Bereichen der Prophylaxe, Therapie und Rehabilitation an Patienten auf den Gebieten Chirurgie, Unfallchirurgie, Orthopädie, Innere Medizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinderheilkunde, Neurologie, Psychiatrie, Intensivmedizin, Arbeitsmedizin, Sportmedizin, Geriatrie und Onkologie;
  12. 12.Ziffer 12Körperschulung mit gruppenorientierter Bewegungsarbeit (Saalturnen, Leichtathletik, Spiele, Schwimmen, Schilauf usw.);
  13. 13.Ziffer 13Methodik der Leitung von körperlichen Übungen für größere Gruppen;
  14. 14.Ziffer 14Rehabilitation;
  15. 15.Ziffer 15Grundzüge der Ergotherapie;
  16. 16.Ziffer 16Berufskunde und Berufsethik;
  17. 17.Ziffer 17Soziologie und Psychologie;
  18. 18.Ziffer 18Pädagogik und Gesprächsführung;
  19. 19.Ziffer 19Grundzüge des Sanitäts-, Arbeits- und Sozialrechtes;
  20. 20.Ziffer 20Grundzüge der Betriebsführung im Krankenhaus;
  21. 21.Ziffer 21Elektronische Datenverarbeitung, medizinische Informatik, Statistik und Dokumentation;
  22. 22.Ziffer 22Medizinisches Englisch;
  23. 23.Ziffer 23Theoretische und praktische Einführung in die Krankenpflege.

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