Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Aufnahmekommission (§ 17) hat das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Absseit 01.01.2019 weggefallen. 1 sowie die Eignung für den jeweiligen Beruf anhand von Urkunden, im Rahmen eines Aufnahmegesprächs oder auch im Rahmen eines Eignungstests zu prüfen.
(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 90/2006)
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(2) Die Aufnahmekommission (§ 17) hat das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Absseit 01.01.2019 weggefallen. 1 sowie die Eignung für den jeweiligen Beruf anhand von Urkunden, im Rahmen eines Aufnahmegesprächs oder auch im Rahmen eines Eignungstests zu prüfen.
(3) (Anm.: aufgehoben durch BGBl. I Nr. 90/2006)