§ 1 MTD-G (weggefallen)

MTD-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2024 bis 31.12.9999
Die gehobenen medizinisch-technischen Dienste sind:

1.

der physiotherapeutische Dienst;

2.

der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst;

3.

der radiologisch-technische Dienst;

4.

der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst;

5.

der ergotherapeutische Dienst,

6.

der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst;

7.

der orthoptische Dienst.

§ 1 MTD-G seit 31.08.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2024

In Kraft vom 01.09.1992 bis 31.08.2024
Die gehobenen medizinisch-technischen Dienste sind:

1.

der physiotherapeutische Dienst;

2.

der medizinisch-technische Laboratoriumsdienst;

3.

der radiologisch-technische Dienst;

4.

der Diätdienst und ernährungsmedizinische Beratungsdienst;

5.

der ergotherapeutische Dienst,

6.

der logopädisch-phoniatrisch-audiologische Dienst;

7.

der orthoptische Dienst.

§ 1 MTD-G seit 31.08.2024 weggefallen.

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