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(2) Die gemäß Art. 94 in Verbindung mit Anhang II im Bereich Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 einzuhaltenden Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sind durch Verordnung festzulegen.
(3) Der Bundesminister oder die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus kann durch Verordnung bestimmen, dass die Kontrolle der Cross Compliance Vorschriften durch die AMA erfolgt, sofern die durch die AMA durchgeführten Kontrollen mindestens ebenso wirksam sind wie bei der Durchführung durch die sachlich zuständigen Behörden. Für eine Übertragung der Kontrollaufgaben im Bereich Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze, Hauptgegenstände Lebensmittelsicherheit, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren und Tierseuchen, sowie im Bereich Tierschutz des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister oder der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz herzustellen.
(2) Die gemäß Art. 94 in Verbindung mit Anhang II im Bereich Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher Zustand der Flächen der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 einzuhaltenden Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sind durch Verordnung festzulegen.
(3) Der Bundesminister oder die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus kann durch Verordnung bestimmen, dass die Kontrolle der Cross Compliance Vorschriften durch die AMA erfolgt, sofern die durch die AMA durchgeführten Kontrollen mindestens ebenso wirksam sind wie bei der Durchführung durch die sachlich zuständigen Behörden. Für eine Übertragung der Kontrollaufgaben im Bereich Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze, Hauptgegenstände Lebensmittelsicherheit, Kennzeichnung und Registrierung von Tieren und Tierseuchen, sowie im Bereich Tierschutz des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister oder der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz herzustellen.