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Legende:
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Die Gebarung Für die Organisation der Bundesgesundheitsagentur unterliegtgelten die §§ 25 bis 27 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit. Für die Organisation der Kontrolle durch den RechnungshofBundesgesundheitsagentur gelten die Paragraphen 25 bis 27 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit.
Die Gebarung Für die Organisation der Bundesgesundheitsagentur unterliegtgelten die §§ 25 bis 27 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit. Für die Organisation der Kontrolle durch den RechnungshofBundesgesundheitsagentur gelten die Paragraphen 25 bis 27 des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit.