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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Als Pflichtteil gebührt jedem Kind(1) Der Pflichtteilsberechtigte erwirbt den Anspruch für sich und seine Nachfolger mit dem Ehegatten die Hälfte dessen, was ihmTod des Verstorbenen.
(2) Den Geldpflichtteil kann der Pflichtteilsberechtigte erst ein Jahr nach der gesetzlichen Erbfolge zugefallen wäredem Tod des Verstorbenen fordern.
Als Pflichtteil gebührt jedem Kind(1) Der Pflichtteilsberechtigte erwirbt den Anspruch für sich und seine Nachfolger mit dem Ehegatten die Hälfte dessen, was ihmTod des Verstorbenen.
(2) Den Geldpflichtteil kann der Pflichtteilsberechtigte erst ein Jahr nach der gesetzlichen Erbfolge zugefallen wäredem Tod des Verstorbenen fordern.