§ 6 WHG (weggefallen)

Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
Im Verfahren vor dem Sozialversicherungsträger und vor den Gerichten sind Personen, die für Hilfeleistungen nach diesem Bundesgesetz in Betracht kommen, über dieses Bundesgesetz zu informieren§ 6 WHG seit 30.06.2018 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.04.1992 bis 30.06.2018
Im Verfahren vor dem Sozialversicherungsträger und vor den Gerichten sind Personen, die für Hilfeleistungen nach diesem Bundesgesetz in Betracht kommen, über dieses Bundesgesetz zu informieren§ 6 WHG seit 30.06.2018 weggefallen.

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