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Die Bestimmungen des § 13 Abs. 5 und § 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001 treten mit 1. April 2001 in Kraft. Die Bestimmungen des Paragraph 13, Absatz 5 und Paragraph 17, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2001, treten mit 1. April 2001 in Kraft.
Die Bestimmungen des § 13 Abs. 5 und § 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001 treten mit 1. April 2001 in Kraft. Die Bestimmungen des Paragraph 13, Absatz 5 und Paragraph 17, in der Fassung des Bundesgesetzes Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2001, treten mit 1. April 2001 in Kraft.