§ 36 ÄKWO 2006 Gestaltung der Stimmzettel

Ärztekammer-Wahlordnung 2006

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 02.12.2016 bis 31.12.9999

(1) Die amtlichen Stimmzettel haben dem Muster der Anlage 2 zu entsprechen, wobei

1.

der amtliche Stimmzettel die Bezeichnungen einschließlich allfälliger Kurzbezeichnungen der wahlwerbenden Gruppen in der festgelegten Reihenfolge zu enthalten hat,

2.

die Größe der amtlichen Stimmzettel sich nach der Anzahl der für den Wahlkörper kundgemachten Wahlvorschläge zu richten hat und das Ausmaß 14,5 bis 15,5 cm in der Breite und 20 bis 22 cm in der Längemindestens dem Format DIN A5 oder nach Notwendigkeit ein Vielfacheseinem Vielfachen davon zu betragenentsprechen hat,

3.

für alle Bezeichnungen der wahlwerbenden Gruppen die gleiche Größe der Rechtecke und der Druckbuchstaben und für alle Kurzbezeichnungen einheitlich größtmögliche Druckbuchstaben zu verwenden sind und

4.

die Farbe aller Druckbuchstaben einheitlich schwarz zu sein hat.

(2) Die amtlichen Stimmzettel dürfen nur auf Anordnung der Wahlkommission hergestellt werden.

Stand vor dem 01.12.2016

In Kraft vom 01.12.2006 bis 01.12.2016

(1) Die amtlichen Stimmzettel haben dem Muster der Anlage 2 zu entsprechen, wobei

1.

der amtliche Stimmzettel die Bezeichnungen einschließlich allfälliger Kurzbezeichnungen der wahlwerbenden Gruppen in der festgelegten Reihenfolge zu enthalten hat,

2.

die Größe der amtlichen Stimmzettel sich nach der Anzahl der für den Wahlkörper kundgemachten Wahlvorschläge zu richten hat und das Ausmaß 14,5 bis 15,5 cm in der Breite und 20 bis 22 cm in der Längemindestens dem Format DIN A5 oder nach Notwendigkeit ein Vielfacheseinem Vielfachen davon zu betragenentsprechen hat,

3.

für alle Bezeichnungen der wahlwerbenden Gruppen die gleiche Größe der Rechtecke und der Druckbuchstaben und für alle Kurzbezeichnungen einheitlich größtmögliche Druckbuchstaben zu verwenden sind und

4.

die Farbe aller Druckbuchstaben einheitlich schwarz zu sein hat.

(2) Die amtlichen Stimmzettel dürfen nur auf Anordnung der Wahlkommission hergestellt werden.

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