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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Vollversammlung der Ärztekammer hat bis längstens zwölf Wochen vor Ablauf der Funktionsperiode oder gleichzeitig mit dem Beschluss auf Auflösung der Vollversammlung die Vornahme der Wahl der Vollversammlung anzuordnen.
Die Vollversammlung der Ärztekammer hat bis längstens zwölf Wochen vor Ablauf der Funktionsperiode oder gleichzeitig mit dem Beschluss auf Auflösung der Vollversammlung die Vornahme der Wahl der Vollversammlung anzuordnen.