Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Vollziehung
§ 63. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz betraut.
1. | hinsichtlich § 13 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2008 die Bundesministerin/der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, | |||||||||
2. | im Übrigen die Bundesministerin/der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend, hinsichtlich § 11 Abs. 2 bis 4 im Einvernehmen mit der Bundesministerin/dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung | |||||||||
betraut. |
Vollziehung
§ 63. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Gesundheit, Sport und Konsumentenschutz betraut.
1. | hinsichtlich § 13 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 57/2008 die Bundesministerin/der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, | |||||||||
2. | im Übrigen die Bundesministerin/der Bundesminister für Gesundheit, Familie und Jugend, hinsichtlich § 11 Abs. 2 bis 4 im Einvernehmen mit der Bundesministerin/dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung | |||||||||
betraut. |