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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
§ 10. Beim Österreichischen Statistischen ZentralamtBei der Bundesanstalt Statistik Österreich ist ein Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer zu führen, das die Versender bzw. Empfänger entsprechend dem unmittelbar anwendbaren Recht der Europäischen Union erfaßt.
§ 10. Beim Österreichischen Statistischen ZentralamtBei der Bundesanstalt Statistik Österreich ist ein Register der innergemeinschaftlichen Marktteilnehmer zu führen, das die Versender bzw. Empfänger entsprechend dem unmittelbar anwendbaren Recht der Europäischen Union erfaßt.