§ 20 FTFG (weggefallen)

Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2015 bis 31.12.9999
Zur fachlichen Beurteilung der einzelnen Förderungsanträge sind bei Bedarf Sachverständige heranzuziehen§ 20 FTFG (weggefallen) seit 01.10.2015 weggefallen.

Stand vor dem 30.09.2015

In Kraft vom 04.09.1982 bis 30.09.2015
Zur fachlichen Beurteilung der einzelnen Förderungsanträge sind bei Bedarf Sachverständige heranzuziehen§ 20 FTFG (weggefallen) seit 01.10.2015 weggefallen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten