§ 17f FTFG (weggefallen)

Forschungs- und Technologieförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2023 bis 31.12.9999
Der FTE-Rat wird beim Abschluss von Rechtsgeschäften durch die Geschäftsführung vertreten§ 17f FTFG seit 30.06.2023 weggefallen. In Ausübung der Aufgaben nach § 17b sowie bei Verträgen mit der Geschäftsführung vertritt die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Ratsversammlung, im Verhinderungsfall ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter.

Stand vor dem 30.06.2023

In Kraft vom 01.09.2004 bis 30.06.2023
Der FTE-Rat wird beim Abschluss von Rechtsgeschäften durch die Geschäftsführung vertreten§ 17f FTFG seit 30.06.2023 weggefallen. In Ausübung der Aufgaben nach § 17b sowie bei Verträgen mit der Geschäftsführung vertritt die Vorsitzende oder der Vorsitzende der Ratsversammlung, im Verhinderungsfall ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter.

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