§ 25 FOG (weggefallen)

Forschungsorganisationsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.9999
Paragraph 25,

Die innere Organisation des Österreichischen Archäologischen Instituts ist durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur festzulegen§ 25 FOG (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2015

In Kraft vom 15.07.2004 bis 31.12.2015
Paragraph 25,

Die innere Organisation des Österreichischen Archäologischen Instituts ist durch Verordnung der Bundesministerin oder des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Kultur festzulegen§ 25 FOG (weggefallen) seit 01.01.2016 weggefallen.

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