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Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffenADA hat einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin. Die Geschäftsführung wird nach öffentlicher Ausschreibung vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten für höchstens vier Jahre nach den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes, soweit dies inhaltlichBGBl. I Nr. 26/1998, in Betracht kommtder jeweils geltenden Fassung, Frauen und Männer gleichermaßenbestellt.
Die in diesem Bundesgesetz verwendeten personenbezogenen Ausdrücke betreffenADA hat einen Geschäftsführer/eine Geschäftsführerin. Die Geschäftsführung wird nach öffentlicher Ausschreibung vom Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten für höchstens vier Jahre nach den Bestimmungen des Stellenbesetzungsgesetzes, soweit dies inhaltlichBGBl. I Nr. 26/1998, in Betracht kommtder jeweils geltenden Fassung, Frauen und Männer gleichermaßenbestellt.