§ 3 AusG Leitung von nachgeordneten Dienststellen

Ausschreibungsgesetz 1989

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 29.01.2020 bis 31.12.9999
§ 3.Paragraph 3,

Vor der Betrauung einer Person mit der Leitung einer der folgenden nachgeordneten Dienststellen ist die betreffende Funktion auszuschreiben:

  1. 1.Ziffer einsim Bereich des Bundeskanzleramtes:
    1. a)Litera aÖsterreichisches Staatsarchiv,
    2. b)Litera bBundesdenkmalamt,
    Österreichisches Staatsarchiv,
  2. 2.Ziffer 2im Bereich des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: Bundesdenkmalamt,
  3. 23.Ziffer 23im Bereich des Bundesministeriums für Europa, Integrationeuropäische und Äußeresinternationale Angelegenheiten: Kulturforen,
  4. 34.Ziffer 34im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung:
    1. a)Litera aZentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
    2. b)Litera bGeologische Bundesanstalt,
  5. 45.Ziffer 45im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
    1. a)Litera aSozialministeriumservice,
    2. b)Litera bLandesstellen des Sozialministeriumservice,
    3. c)Litera cArbeitsinspektorate,
  6. 56.Ziffer 56im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen: Finanzprokuratur,
  7. 67.Ziffer 67im Bereich des Bundesministeriums für Inneres:
    1. a)Litera aLandespolizeidirektionen,
    2. b)Litera bdas Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl,
  8. 78.Ziffer 78im Bereich des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz: Justizanstalten;,
  9. 89.Ziffer 89im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung:
    1. a)Litera aKommando Landstreitkräfte,
    2. ba)Litera baKommando LuftstreitkräfteStreitkräfte,
    3. cb)Litera cbBrigadekommanden,
    4. dc)Litera dcLandesverteidigungsakademie,
    5. ed)Litera edTheresianische Militärakademie,
    6. fe)Litera feMilitärkommanden,
    7. gf)Litera gfHeeresgeschichtliches Museum,
    8. hg)Litera hgKommando LogistikStreitkräftebasis,
    9. i)Litera iKommando Führungsunterstützung und Cyber Defence,
    10. h)Litera hKommando IKT- & Cybersicherheitszentrum,
  10. 910.Ziffer 910im Bereich des Bundesministeriums für NachhaltigkeitLandwirtschaft, Regionen und Tourismus: alle dem Bundesministerium für NachhaltigkeitLandwirtschaft, Regionen und Tourismus unmittelbar unterstellten Dienststellen,
  11. 1011.Ziffer 1011im Bereich des Bundesministeriums für VerkehrKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie:
    1. a)Litera aÖsterreichisches Patentamt,
    2. b)Litera bSicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes,
  12. 1112.Ziffer 1112im Bereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort:
    1. a)Litera aBundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
    2. b)Litera bBurghauptmannschaft Österreich,
  13. 13.Ziffer 13im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend: Arbeitsinspektorate,
  14. 1214.Ziffer 1214im Bereich sämtlicher Ressorts:Leitung einer in den Z 1 bis 1113 nicht angeführten Dienststelle mit mehr als 50 Beschäftigten, soweit nicht eigene Ausschreibungsverfahren im Sinne des § 82 bestehen. Dies gilt nicht für die Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, durch deren Ausschreibung militärische Geheimnisse verletzt werden könnten.Leitung einer in den Ziffer eins bis 1113 nicht angeführten Dienststelle mit mehr als 50 Beschäftigten, soweit nicht eigene Ausschreibungsverfahren im Sinne des Paragraph 82, bestehen. Dies gilt nicht für die Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, durch deren Ausschreibung militärische Geheimnisse verletzt werden könnten.

Stand vor dem 28.01.2020

In Kraft vom 08.01.2018 bis 28.01.2020
§ 3.Paragraph 3,

Vor der Betrauung einer Person mit der Leitung einer der folgenden nachgeordneten Dienststellen ist die betreffende Funktion auszuschreiben:

  1. 1.Ziffer einsim Bereich des Bundeskanzleramtes:
    1. a)Litera aÖsterreichisches Staatsarchiv,
    2. b)Litera bBundesdenkmalamt,
    Österreichisches Staatsarchiv,
  2. 2.Ziffer 2im Bereich des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport: Bundesdenkmalamt,
  3. 23.Ziffer 23im Bereich des Bundesministeriums für Europa, Integrationeuropäische und Äußeresinternationale Angelegenheiten: Kulturforen,
  4. 34.Ziffer 34im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung:
    1. a)Litera aZentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik,
    2. b)Litera bGeologische Bundesanstalt,
  5. 45.Ziffer 45im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
    1. a)Litera aSozialministeriumservice,
    2. b)Litera bLandesstellen des Sozialministeriumservice,
    3. c)Litera cArbeitsinspektorate,
  6. 56.Ziffer 56im Bereich des Bundesministeriums für Finanzen: Finanzprokuratur,
  7. 67.Ziffer 67im Bereich des Bundesministeriums für Inneres:
    1. a)Litera aLandespolizeidirektionen,
    2. b)Litera bdas Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl,
  8. 78.Ziffer 78im Bereich des Bundesministeriums für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz: Justizanstalten;,
  9. 89.Ziffer 89im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung:
    1. a)Litera aKommando Landstreitkräfte,
    2. ba)Litera baKommando LuftstreitkräfteStreitkräfte,
    3. cb)Litera cbBrigadekommanden,
    4. dc)Litera dcLandesverteidigungsakademie,
    5. ed)Litera edTheresianische Militärakademie,
    6. fe)Litera feMilitärkommanden,
    7. gf)Litera gfHeeresgeschichtliches Museum,
    8. hg)Litera hgKommando LogistikStreitkräftebasis,
    9. i)Litera iKommando Führungsunterstützung und Cyber Defence,
    10. h)Litera hKommando IKT- & Cybersicherheitszentrum,
  10. 910.Ziffer 910im Bereich des Bundesministeriums für NachhaltigkeitLandwirtschaft, Regionen und Tourismus: alle dem Bundesministerium für NachhaltigkeitLandwirtschaft, Regionen und Tourismus unmittelbar unterstellten Dienststellen,
  11. 1011.Ziffer 1011im Bereich des Bundesministeriums für VerkehrKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie:
    1. a)Litera aÖsterreichisches Patentamt,
    2. b)Litera bSicherheitsuntersuchungsstelle des Bundes,
  12. 1112.Ziffer 1112im Bereich des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort:
    1. a)Litera aBundesamt für Eich- und Vermessungswesen,
    2. b)Litera bBurghauptmannschaft Österreich,
  13. 13.Ziffer 13im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend: Arbeitsinspektorate,
  14. 1214.Ziffer 1214im Bereich sämtlicher Ressorts:Leitung einer in den Z 1 bis 1113 nicht angeführten Dienststelle mit mehr als 50 Beschäftigten, soweit nicht eigene Ausschreibungsverfahren im Sinne des § 82 bestehen. Dies gilt nicht für die Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, durch deren Ausschreibung militärische Geheimnisse verletzt werden könnten.Leitung einer in den Ziffer eins bis 1113 nicht angeführten Dienststelle mit mehr als 50 Beschäftigten, soweit nicht eigene Ausschreibungsverfahren im Sinne des Paragraph 82, bestehen. Dies gilt nicht für die Dienststellen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, durch deren Ausschreibung militärische Geheimnisse verletzt werden könnten.

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