§ 23 AFG (weggefallen)

Amateurfunkgesetz 1998

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2018 bis 31.12.9999
(1) Die Amateurfunkprüfung umfaßt folgende Gegenstände:

1.

Betrieb und Fertigkeiten,

2.

Technische Grundlagen,

3.

Rechtliche Bestimmungen.

(2) Durch Verordnung hat der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr entsprechend dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Amateurfunkprüfung verschiedene Prüfungskategorien sowie unter Berücksichtigung internationaler Vereinbarungen den Umfang der einzelnen Prüfungsgegenstände festzusetzen§ 23 AFG seit 30.11.2018 weggefallen.

(3) Personen, die die Amateurfunkprüfung für eine andere als die höchste Prüfungskategorie abgelegt haben, können eine Ergänzungsprüfung zur Erlangung eines Zeugnisses einer höheren Prüfungskategorie ablegen.

Stand vor dem 30.11.2018

In Kraft vom 01.02.1999 bis 30.11.2018
(1) Die Amateurfunkprüfung umfaßt folgende Gegenstände:

1.

Betrieb und Fertigkeiten,

2.

Technische Grundlagen,

3.

Rechtliche Bestimmungen.

(2) Durch Verordnung hat der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr entsprechend dem Umfang und dem Schwierigkeitsgrad der Amateurfunkprüfung verschiedene Prüfungskategorien sowie unter Berücksichtigung internationaler Vereinbarungen den Umfang der einzelnen Prüfungsgegenstände festzusetzen§ 23 AFG seit 30.11.2018 weggefallen.

(3) Personen, die die Amateurfunkprüfung für eine andere als die höchste Prüfungskategorie abgelegt haben, können eine Ergänzungsprüfung zur Erlangung eines Zeugnisses einer höheren Prüfungskategorie ablegen.

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten