Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Der Zeichnungsberechtigte oder die Zeichnungsberechtigten der Überwachungs- und Zertifizierungsstellen müssen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung ausgebildet sein1 § 23 AkkG seit 20.04.2012 weggefallen. Diese Ausbildung gilt als gewährleistet, wenn eine Person
|
| |||||||||
|
|
Der Zeichnungsberechtigte oder die Zeichnungsberechtigten der Überwachungs- und Zertifizierungsstellen müssen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung ausgebildet sein1 § 23 AkkG seit 20.04.2012 weggefallen. Diese Ausbildung gilt als gewährleistet, wenn eine Person
|
| |||||||||
|
|