Art. 1 § 8 AkkG (weggefallen)

Akkreditierungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.04.2012 bis 31.12.9999
Akkreditierungsstelle im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für wirtschaftliche AngelegenheitenArt. 1 § 8 AkkG seit 20.04.2012 weggefallen.

Stand vor dem 20.04.2012

In Kraft vom 01.01.1993 bis 20.04.2012
Akkreditierungsstelle im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für wirtschaftliche AngelegenheitenArt. 1 § 8 AkkG seit 20.04.2012 weggefallen.

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