§ 22d PassG

Passgesetz 1992

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.9999

(1) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, den Sicherheitsbehörden zur Prüfung der Authentizität des Reisepasses und zur Überprüfung der Identität des Passinhabers sowie - im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten - den Behörden anderer Staaten das Auslesen der auf den Datenträgern in den Reisepässen gespeicherten Papillarlinienabdrücke durch die Zurverfügungstellung entsprechender Zertifikate zu ermöglichen.

(2) Zertifikate dürfen an Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden, wenn die dafür auf GemeinschaftsebeneUnionsebene festgelegten Rahmenbedingungen vom betreffenden Mitgliedstaat eingehalten werden. Anderen Staaten dürfen sie nur zur Verfügung gestelltübermittelt werden, wenn der Staat angemessene Datenschutzstandards einhält, sich den innergemeinschaftlichenunionsrechtlichen Rahmenbedingungen vergleichbaren Regelungen unterwirft und verpflichtet, diese personenbezogenen Daten nur für Zwecke der Grenzkontrolle zu verwendenverarbeiten.

Stand vor dem 24.05.2018

In Kraft vom 30.03.2009 bis 24.05.2018

(1) Der Bundesminister für Inneres ist ermächtigt, den Sicherheitsbehörden zur Prüfung der Authentizität des Reisepasses und zur Überprüfung der Identität des Passinhabers sowie - im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten - den Behörden anderer Staaten das Auslesen der auf den Datenträgern in den Reisepässen gespeicherten Papillarlinienabdrücke durch die Zurverfügungstellung entsprechender Zertifikate zu ermöglichen.

(2) Zertifikate dürfen an Behörden der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zur Verfügung gestellt werden, wenn die dafür auf GemeinschaftsebeneUnionsebene festgelegten Rahmenbedingungen vom betreffenden Mitgliedstaat eingehalten werden. Anderen Staaten dürfen sie nur zur Verfügung gestelltübermittelt werden, wenn der Staat angemessene Datenschutzstandards einhält, sich den innergemeinschaftlichenunionsrechtlichen Rahmenbedingungen vergleichbaren Regelungen unterwirft und verpflichtet, diese personenbezogenen Daten nur für Zwecke der Grenzkontrolle zu verwendenverarbeiten.

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